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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
von Flo Huber Fotografie & Film

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Flo Huber Fotografie & Film erteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträgen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
„Fotos“, „Film“ oder “Videos” im Sinne dieser AGB sind alle von Flo Huber Fotografie & Film hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, Filme, Slideshows, etc.)

§ 2 Leistungen, Fotorechte
Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Der Fotograf überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich. Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc). und sonstigen Werken des Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden zulässig. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Videos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.
Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Flo Fotografie. Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Jede Manipulation der Fotos oder der Verkauf ist nicht gestattet bzw. bedarf schriftlicher Zustimmung des Urhebers.

§ 3 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung von 500,- € fällig. Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen – und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien – wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (zB. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Flo Huber Fotografie & Film behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Flo Huber Fotografie & Film eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Flo Huber Fotografie & Film auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen & Bildbearbeitung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos, Fotoarbeiten und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Ich stelle alle bearbeiteten Bilder im jpg-Format in optimaler Auflösung zur Verfügung. Videodateien werden ebenfalls in optimaler Auflösung zur Verfügung gestellt. Dabei erstelle ich nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß-Fotos & Videos. Die Lieferung beinhaltet den USB-Stick und erfolgt so schnell wie möglich aber ca. 4 – 6 Wochen nach der Hochzeit. Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen des Fotografen & Film, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil des Fotografen & Filmn informiert.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Flo Huber Fotografie & Film ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Flo Huber Fotografie & Film ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Flo Huber Fotografie & Film ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
Flo Huber Fotografie & Film haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§ 6 Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% der vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 7 Haftung des Fotografen
Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen) Flo Huber Fotografie & Film zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Flo Huber Fotografie & Film kommen, bemüht sich Flo Huber Fotografie & Film (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen oder Videografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine vorab geleistete Anzahlung wird entsprechend zurück erstattet.

§ 8 Reise und Übernachtung
Alle Beträge sind exklusive Reisekosten. Die Anreise ist von Höhenkirchen. Aktuell berechne ich ab 50 Kilometer 30 Cent pro Kilometer. Eine Übernachtungsmöglichkeit (1 DZ) wird vom Auftraggeber ab 200km Anreise zur Verfügung gestellt, je nach Beginn der Reportage sind dies 1-2 Übernachtungen.

§ 9 Anzahlung
Bei einer Buchung wird eine Anzahlung von 500€ fällig. Sobald das Geld verbucht ist, sehe ich den Auftrag als fixiert an. Die Restzahlung wird zum Leistungstermin fällig. Der Zahlungseingang der Anzahlung fixiert die Beauftragung auf beiden Seiten. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen aus dem Angebot.

§ 10 Gültigkeit
Ich halte mich 10 Tage an mein Angebot gebunden. Flo Fotografie behält sich vor, jedes Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Bei Rücktritt des Auftraggeber, verbleibt die Anzahlung in jedem Fall bei Flo Fotografie.

§11 Veröffentlichung
Bei meinen Preispaketen ist immer eingerechnet, dass ich Fotos auswählen und in mein Online-Portfolio aufnehmen darf. Eine Veröffentlichung auf einem Hochzeitsblog, auf Facebook, Instagram und Pinterest gehört ebenfalls dazu. Wenn ihr damit nicht einverstanden seid und ich eure Bilder nicht als Referenz bzw. Arbeitsprobe nutzen darf, berechne ich euch zum Ausgleich den Paketpreis plus eine Pauschale von 350 Euro.

§ 12 Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Flo Huber Fotografie & Film bekanntgegeben werden, ist Flo Huber Fotografie & Film berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens Flo Huber Fotografie & Film zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Flo Huber Fotografie & Film verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Des Weiteren gilt die aktuelle Datenschutzerklärung, einzusehen unter www.flo-fotografie.de/datenschutzerklaerung. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

§13 Sonstiges
Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten (die Anzahlung wird jedoch nicht zurück erstattet). Sollte es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6 Wochen zu liefern, bemüht er sich um einen Ersatz. Außerdem verzichtet das Brautpaar in diesem Fall auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen.

§ 14 Verschiedenes
Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung internationalen Privatrechts oder des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ausschließlich München. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil.

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